Es geht um nicht weniger als Leben und Tod: Wer ein Geländer baut, sollte die einschlägigen Vorschriften beachten. Ab einer Sturzhöhe von einem Meter ist ein Geländer ein Muss. Die Mindesthöhe wird in der Musterbauordnung (MBO) und den darauf basierenden Landesbauordnungen geregelt: Bei Absturzhöhen bis zwölf Meter muss das Geländer mindestens 90 cm hoch sein, darüber 110 cm. Für private Treppen im Innenbereich reichen also meist 90 cm aus, aber prüfen Sie die genauen Anforderungen in Ihrer Landesbauordnung.
Doch zur sicheren Gestaltung gehört mehr als nur die Höhe: Der Abstand zwischen senkrechten Stäben darf maximal zwölf Zentimeter betragen, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Vermeiden Sie horizontale Querstreben im unteren Bereich, die als Kletterhilfe dienen könnten. Die einschlägige Norm fordert zudem, dass ein Geländer einer horizontalen Belastung von mindestens 0,5 kN/m (entspricht in etwa 50 Kilogramm „Kraft“ pro laufendem Meter) standhalten muss.
Illustration: Willi Brokbals
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