Es sieht etwas seltsam aus, aber es gibt keinen Grund zur Sorge: Formverleimte Teile mit einer starken Biegung (in einer der drei Dimensionsachsen) lassen sich problemlos auf dem Abrichter mit einer Schmalfläche versehen, die rechtwinklig zu den Hauptflächen steht.
Der Einsatz der Schutzbrücke und des Anschlags am Abrichter unterscheiden sich nicht vom Bearbeiten gerader Teile. Das Bauteil wird mit Kontakt der äußeren Bogenfläche zum Winkelanschlag über die Welle geschoben. Die Herausforderung besteht nun darin, das Bauteil so zu drehen und zu schwenken, dass die Fasern im Schichtholz ungefähr im rechten Winkel vom Messer getroffen werden. Wichtig ist dabei eine mit dem Vorschub synchrone, fließende Bewegung – am besten mal vorab "trocken" testen.
Aus dünnen Schichten formverleimtes Holz hat viele spröde Leimschichten, daher sollten Sie nur geringe Spanabnahme einstellen. Auch wenn das Abrichten gut klappt – das Dickenhobeln "auf Breite" ist bei formverleimten Teilen ab einer gewissen Abweichung von der Geraden nicht zu empfehlen. Der Walzeneinzug der Maschine erlaubt schlicht keine Drehung des Bauteils.
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Eine Antwort auf “Auch gebogene Bauteile lassen sich abrichten”
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