Es gibt Verbindungen, bei denen der Leimauftrag knifflig ist. Direkt neben Bereichen, die unbedingt etwas Kleber brauchen, liegen Areale, die auf keinen Fall Leim abbekommen dürfen. Eine Rahmentür mit einer eingenuteten Massivholz-Füllung ist so ein Beispiel.
Ganz gleich, wie der Rahmen verbunden ist – an diese Stellen muss Leim. Gleich daneben liegt die Füllung in ihrer Nut. Damit sie frei quellen und schwinden kann, darf sie nicht geleimt werden, denn sonst sind Risse nur eine Frage der Zeit.
Gerade bei sehr engen Konstruktionen kann Leim an falsche Stellen geraten. Wenn Sie das nicht verhindern können, können Sie dennoch etwas tun: Vermiesen Sie dem Leim die Haftung!
Tragen Sie dazu auf die Hirnholzenden der Füllung ein wenig Wachs auf. Es verhindert zuverlässig, dass sich in die Nut geratener Leim
mit der Füllung verbindet. Wichtig ist, dass das Wachs nur in später unsichtbaren Bereichen aufgetragen wird, damit es mit der späteren Oberflächenbehandlung keine Probleme gibt. Einmal gewachste Partien nehmen dann weder Lack noch Öl auf.
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